Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen

Artikel 1 Definition der einzelnen Begriffe in diesen Bedingungen

1.1   Bitte beachten Sie beim Lesen dieser Bedingungen Folgendes:

"Wir", "unser" "wir selbst" und "uns" bedeutet SriLankan Airlines Limited.

"Sie", "Ihr" und "Sie selbst" bezeichnet jede Person, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder, die gemäß einem Ticket in einem Flugzeug befördert wird oder befördert werden soll. (Siehe auch Definition für "Passagier").

Vereinbarte Zwischenstopps sind die Orte, mit Ausnahme des Abflug- und Zielorts, die im Ticket oder in unseren Flugplänen als geplante Zwischenstopps auf Ihrer Route aufgeführt sind.

Airline Designator Code bezeichnet die zwei oder drei Zeichen, die bestimmte Fluggesellschaften identifizieren.

Autorisierter Vertreter bezeichnet einen Passagierverkaufsvertreter, der von uns beauftragt wurde, uns beim Verkauf von Lufttransporten für unsere Dienstleistungen zu vertreten.

Unter Gepäck versteht man Ihr persönliches Eigentum, das Sie im Zusammenhang mit Ihrer Reise begleitet. Sofern nicht anders angegeben, umfasst es sowohl Ihr aufgegebenes als auch Ihr nicht aufgegebenes Gepäck.

Gepäckschein bezeichnet die Teile des Tickets, die sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks beziehen.

Gepäckidentifikationsetikett bezeichnet ein Dokument, das ausschließlich zur Identifizierung des aufgegebenen Gepäcks ausgestellt wird.

Unter Fluggesellschaft bezeichnet eine andere Fluggesellschaft als uns selbst, deren Airline-Bezeichnungscode auf Ihrem Ticket oder einem Anschlussflugticket angegeben ist.

Aufgegebenes Gepäck ist Gepäck, das wir verwahren und für das wir einen Gepäckschein ausgestellt haben.

Unter Check-in-Frist versteht man die von der Fluggesellschaft festgelegte Frist, bis zu der Sie die Check-in-Formalitäten erledigt und Ihre Bordkarte erhalten haben müssen.

Unter Vertragsbedingungen versteht man die Erklärungen, die in Ihrem Ticket oder Reiseplan/Beleg enthalten sind oder mit diesem geliefert werden, als solche gekennzeichnet sind und durch Bezugnahme diese Beförderungsbedingungen und Hinweise einschließen.

Bei einem Verbindungsticket handelt es sich um ein Ticket, das Ihnen in Verbindung mit einem anderen Ticket ausgestellt wird und die zusammen einen einzigen Beförderungsvertrag darstellen.

Übereinkommen bedeutet, welches der folgenden Rechtsinstrumente anwendbar ist:

  • das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnete Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln für die internationale Beförderung im Luftverkehr (im Folgenden als Warschauer Abkommen bezeichnet);
  • das Warschauer Abkommen in der am 28. September 1955 in Den Haag geänderten Fassung;
  • das Warschauer Abkommen, geändert durch das Zusatzprotokoll Nr. 1 von Montreal (1975);
  • das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag und dem Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975);
  • das Warschauer Abkommen in der Fassung von Den Haag und dem Zusatzprotokoll Nr. 2 von Montreal (1975);
  • das Zusatzübereinkommen von Guadalajara (1961);
  • das Montrealer Übereinkommen (1999)

Unter Coupon versteht man sowohl einen Flugcoupon in Papierform als auch einen elektronischen Coupon, die jeweils den genannten Passagier zur Reise mit dem darauf angegebenen Flug berechtigen.

Zu den Schäden zählen Tod, Verwundung oder Körperverletzung eines Passagiers, Verlust, Teilverlust, Diebstahl oder andere Schäden am Gepäck, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Beförderung oder anderen damit verbundenen von uns erbrachten Leistungen ergeben.

Tage bedeuten Kalendertage, einschließlich aller sieben Wochentage, vorausgesetzt, dass für die Zwecke der Benachrichtigung der Tag, an dem die Benachrichtigung versandt wird, nicht mitgerechnet wird, und weiter vorausgesetzt, dass für die Bestimmung der Gültigkeitsdauer eines Tickets der Tag, an dem das Ticket ausgestellt wird oder der Flug angetreten wird, nicht mitgezählt wird.

Elektronischer Coupon bezeichnet einen elektronischen Flugcoupon oder ein anderes Wertdokument, das in unserer Datenbank gespeichert ist.

Elektronisches Ticket bezeichnet den von uns oder in unserem Namen ausgestellten Reiseplan/Beleg, die elektronischen Gutscheine und gegebenenfalls ein Borddokument.

Unter Flugcoupon versteht man den Teil des Tickets, der den Vermerk „good for passage“ trägt, bzw. im Fall eines elektronischen Tickets den elektronischen Coupon, und gibt die jeweiligen Orte an, zwischen denen Sie berechtigt sind, befördert zu werden.

Unter höherer Gewalt versteht man ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen und deren Folgen auch bei Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können.

Reiseplan/Quittung bezeichnet ein oder mehrere Dokumente, die von uns oder in unserem Namen an Passagiere ausgestellt werden, die mit elektronischen Tickets reisen und den Namen des Passagiers, Fluginformationen und Hinweise enthalten.

Passagier ist jede Person, mit Ausnahme der Besatzungsmitglieder, die gemäß einem Ticket in einem Flugzeug befördert wird oder befördert werden soll. (Siehe auch Definition für "Sie", "Ihr" und "Sie selbst").

Passagiercoupon oder Passagierquittung bezeichnet den von uns oder in unserem Namen ausgestellten Teil des Tickets, der so gekennzeichnet ist und der letztendlich von Ihnen behalten wird.

Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine internationale Rechnungseinheit, die vom Internationalen Währungsfonds definiert wird und auf den Werten mehrerer führender Währungen basiert. Die Währungswerte des Sonderziehungsrechts schwanken und werden an jedem Bankarbeitstag neu berechnet. Diese Werte sind den meisten Geschäftsbankern bekannt und werden regelmäßig in führenden Finanzzeitschriften berichtet.

Zwischenstopp ist ein geplanter Zwischenstopp auf Ihrer Reise an einem Punkt zwischen dem Abflugort und dem Zielort.

Unter Tarif versteht man die veröffentlichten Flugpreise, Gebühren und/oder zugehörigen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, die gegebenenfalls bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.

Unter Ticket versteht man entweder das Dokument mit dem Titel „Passagierticket und Gepäckschein“ oder das elektronische Ticket, das jeweils von uns oder in unserem Namen ausgestellt wird und die Vertragsbedingungen, Mitteilungen und Gutscheine enthält.

Unter nicht aufgegebenem Gepäck versteht man Ihr Gepäck, mit Ausnahme des aufgegebenen Gepäcks.


Artikel 2 Anwendbarkeit

2.1   Allgemeines

Sofern in den Artikeln 2.2 und 2.4 nichts anderes bestimmt ist, gelten unsere Beförderungsbedingungen nur für die Flüge oder Flugabschnitte, für die wir Ihnen gegenüber rechtlich haftbar sind.

2.2   Charterbetrieb

Erfolgt die Beförderung im Rahmen eines Chartervertrags, gelten diese Beförderungsbedingungen nur insoweit, als sie durch Bezugnahme oder auf andere Weise in den Chartervertrag oder das Ticket einbezogen werden.

2.3   Code-Shares

Für bestimmte Verbindungen haben wir möglicherweise Vereinbarungen mit anderen Fluggesellschaften getroffen, die als „Code Shares“ bekannt sind. Das bedeutet, dass selbst wenn Sie eine Reservierung bei uns haben und ein Ticket besitzen, auf dem unser Name oder der Code der Fluggesellschaft als Fluggesellschaft angegeben ist, das Flugzeug möglicherweise von einer anderen Fluggesellschaft betrieben wird. Wenn solche Vereinbarungen zutreffen, teilen wir Ihnen zum Zeitpunkt Ihrer Reservierung die Fluggesellschaft mit, die das Flugzeug betreibt.

Für Code-Share-Flüge, die einen US-Flughafen anfliegen oder von einem US-Flughafen abfliegen, gilt der Notfallplan für längere Rollfeldverspätungen der Betreiber dieser Code-Share-Flüge, wenn es auf einem US-Flughafen zu längeren Rollfeldverspätungen kommt. Für Informationen zu den Notfallplänen unserer Code Share-Partner für längere Rollfeldverspätungen wenden Sie sich bitte direkt an sie oder besuchen Sie deren Websites.

2.4   Vorrangiges Recht

Diese Beförderungsbedingungen gelten, es sei denn, sie widersprechen unseren Tarifen oder geltendem Recht; in diesem Fall haben diese Tarife oder Gesetze Vorrang.

Sollte eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen nach geltendem Recht ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch gültig.

2.5   Bedingungen haben Vorrang vor Vorschriften

Sofern in diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, haben im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Beförderungsbedingungen und etwaigen anderen Vorschriften, die wir zu bestimmten Themen haben, diese Beförderungsbedingungen Vorrang.


Artikel 3 Tickets

3.1   Allgemeine Bestimmungen

3.1.1   Wir befördern nur den im Ticket genannten Passagier, und Sie können aufgefordert werden, sich entsprechend auszuweisen.

3.1.2   Tickets sind nicht übertragbar, es sei denn, dies ist durch lokal geltende Gesetze vorgeschrieben.

3.1.3   Bestimmte Tickets werden zu ermäßigten Flugpreisen verkauft, die teilweise oder vollständig nicht erstattungsfähig sind. Sie sollten den Flugpreis wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Außerdem sollten Sie sich vergewissern, dass Sie über eine angemessene Versicherung für den Fall verfügen, dass Sie Ihr Ticket stornieren müssen.

3.1.4   Bestimmte Tickets werden zu ermäßigten Flugpreisen verkauft, die teilweise oder vollständig nicht erstattungsfähig sind. Sie sollten den Flugpreis wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht. Außerdem sollten Sie sich vergewissern, dass Sie über eine angemessene Versicherung für den Fall verfügen, dass Sie Ihr Ticket stornieren müssen.

3.1.5   Das Ticket ist und bleibt jederzeit Eigentum der ausstellenden Fluggesellschaft.

3.1.6   Außer im Fall eines elektronischen Tickets haben Sie keinen Anspruch auf Beförderung auf einem Flug, es sei denn, Sie legen ein gültiges Ticket vor, das den Flugcoupon für diesen Flug und alle anderen nicht genutzten Flugcoupons sowie den Passagiercoupon enthält. Darüber hinaus haben Sie keinen Anspruch auf Beförderung, wenn das vorgelegte Ticket beschädigt ist oder auf andere Weise als durch uns oder unseren bevollmächtigten Vertreter geändert wurde. Im Falle eines elektronischen Tickets haben Sie keinen Anspruch auf die Beförderung auf einem Flug, es sei denn, Sie legen einen eindeutigen Ausweis vor und ein gültiges elektronisches Ticket wurde ordnungsgemäß auf Ihren Namen ausgestellt.

3.1.7   Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung eines Tickets (oder eines Teils davon) durch Sie oder der Nichtvorlage eines Tickets mit dem Passagiercoupon und allen nicht genutzten Flugcoupons werden wir auf Ihren Wunsch hin das Ticket (oder einen Teil davon) ersetzen ) durch die Ausstellung eines neuen Tickets, vorausgesetzt, es gibt zu diesem Zeitpunkt leicht feststellbare Beweise dafür, dass ein für den/die betreffenden Flug(e) gültiges Ticket ordnungsgemäß ausgestellt wurde, und Sie unterzeichnen eine Vereinbarung, uns bis zu diesem Zeitpunkt alle Kosten und Verluste zu erstatten des Originaltickets, die uns oder einer anderen Fluggesellschaft notwendigerweise und angemessen durch den Missbrauch des Tickets entstehen. Für solche Verluste, die auf unsere eigene Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, fordern wir von Ihnen keine Erstattung. Die ausstellende Fluggesellschaft kann für diese Dienstleistung eine angemessene Verwaltungsgebühr erheben, es sei denn, der Verlust oder die Verstümmelung ist auf die Fahrlässigkeit der ausstellenden Fluggesellschaft oder ihres Beauftragten zurückzuführen.

3.1.8   Wenn ein solcher Nachweis nicht verfügbar ist oder Sie eine solche Vereinbarung nicht unterzeichnen, kann die Fluggesellschaft, die das neue Ticket ausstellt, von Ihnen die Zahlung des vollen Ticketpreises für ein Ersatzticket verlangen, vorbehaltlich einer Rückerstattung, sofern und wann die ursprüngliche ausstellende Fluggesellschaft dies verlangt davon überzeugt ist, dass das verlorene oder beschädigte Ticket nicht vor Ablauf seiner Gültigkeit genutzt wurde. Wenn Sie das Originalticket vor Ablauf seiner Gültigkeit wiederfinden und es dem Beförderer übergeben, der das neue Ticket ausstellt, wird die oben genannte Rückerstattung zu diesem Zeitpunkt bearbeitet.

3.1.9   Das Ticket ist wichtig und Sie sollten geeignete Maßnahmen ergreifen, um es zu schützen und sicherzustellen, dass es nicht verloren geht, gestohlen, beschädigt oder verstümmelt wird.

3.2   Gültigkeitsdauer

3.2.1   Sofern im Ticket, in diesen Bedingungen oder in den geltenden Tarifen nichts anderes vorgesehen ist (wodurch die Gültigkeit eines Tickets eingeschränkt werden kann; in diesem Fall wird die Beschränkung auf dem Ticket angezeigt), ist ein Ticket gültig für: (a) ein Jahr ab Ausstellungsdatum; oder (b) vorbehaltlich der ersten Reise, die innerhalb eines Jahres ab dem Ausstellungsdatum stattfindet, ein Jahr ab dem Datum der ersten Reise im Rahmen des Tickets.

3.2.2   Wenn Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets an der Reise gehindert werden, weil wir zum Zeitpunkt Ihres Buchungsantrags nicht in der Lage sind, Ihnen einen Platz gemäß Ihrer Reservierung zur Verfügung zu stellen, wird die Gültigkeit des Tickets verlängert, bis wir in der Lage sind, eine Reservierung zu den Bedingungen des anwendbaren Tarifs zu bestätigen, oder Sie haben Anspruch auf eine Erstattung gemäß Artikel 10.

3.2.3   Sollten Sie nach Antritt Ihrer Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer des Tickets aus Krankheitsgründen an der Reise gehindert werden, können wir (vorbehaltlich der für die anwendbaren Tarife geltenden Bedingungen) die Gültigkeitsdauer Ihres Tickets bis zu dem Tag verlängern, an dem Sie wieder reisefähig sind, oder bis zu unserem ersten Flug nach diesem Tag, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Reise fortgesetzt wird, für die in der Klasse, für die der Flugpreis bezahlt wurde, noch Plätze verfügbar sind. Eine solche Krankheit muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden, das ggf. von unserem Vertrauensarzt bestätigt werden muss. Wenn die im Ticket verbleibenden Flugcoupons oder im Falle eines elektronischen Tickets der elektronische Coupon einen oder mehrere Zwischenstopps beinhalten, kann die Gültigkeit dieses Tickets um höchstens drei Monate ab dem auf dieser Bescheinigung angegebenen Datum verlängert werden. Unter solchen Umständen verlängern wir in ähnlicher Weise die Gültigkeitsdauer der Tickets anderer Familienangehöriger, die Sie begleiten.

3.2.4   Im Falle des Todes eines Passagiers während der Reise können die Tickets der Begleitpersonen durch Verzicht auf den Mindestaufenthalt oder Verlängerung der Gültigkeit geändert werden. Im Falle eines Todesfalls in der unmittelbaren Familie eines Passagiers, der die Reise angetreten hat, kann die Gültigkeit der Tickets des Passagiers und der Tickets seiner unmittelbaren Familie, die den Passagier begleiten, ebenfalls geändert werden. Eine solche Änderung muss nach Erhalt einer gültigen Sterbeurkunde erfolgen und eine solche Verlängerung der Gültigkeit darf nicht länger als fünfundvierzig (45) Tage ab dem Datum des Todes erfolgen.

3.3   Ablauf und Verwendung des Coupons

3.3.1   Das von Ihnen erworbene Ticket gilt nur für die auf dem Ticket angegebene Beförderung vom Abflugort über vereinbarte Zwischenstopps bis zum endgültigen Zielort. Der von Ihnen gezahlte Flugpreis basiert auf unserem Tarif und gilt für die auf dem Ticket angegebene Beförderung. Es ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Vertrages mit Ihnen. Das Ticket wird nicht eingelöst und verliert seine Gültigkeit, wenn nicht alle Coupons in der im Ticket angegebenen Reihenfolge verwendet werden.

3.3.2   Wenn Sie einen Aspekt Ihrer Beförderung ändern möchten, müssen Sie uns im Voraus kontaktieren. Der Flugpreis für Ihre neue Beförderung wird berechnet und Sie haben die Möglichkeit, den neuen Preis zu akzeptieren oder Ihre ursprüngliche Beförderung wie im Ticket ausgewiesen beizubehalten. Sollten Sie aufgrund höherer Gewalt gezwungen sein, irgendeinen Aspekt Ihrer Beförderung zu ändern, müssen Sie uns so bald wie möglich kontaktieren und wir werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie zu Ihrem nächsten Zwischenstopp oder Endziel zu befördern, ohne dass der Flugpreis neu berechnet wird.

3.3.3   Wenn Sie einen Aspekt Ihrer Beförderung ändern möchten, müssen Sie uns im Voraus kontaktieren. Der Flugpreis für Ihre neue Beförderung wird berechnet und Sie haben die Möglichkeit, den neuen Preis zu akzeptieren oder Ihre ursprüngliche Beförderung wie im Ticket ausgewiesen beizubehalten. Sollten Sie aufgrund höherer Gewalt gezwungen sein, irgendeinen Aspekt Ihrer Beförderung zu ändern, müssen Sie uns so bald wie möglich kontaktieren und wir werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie zu Ihrem nächsten Zwischenstopp oder Endziel zu befördern, ohne dass der Flugpreis neu berechnet wird.

3.3.4   Bitte beachten Sie, dass einige Arten von Änderungen zwar nicht zu einer Änderung des Flugpreises führen, andere, wie z. B. eine Änderung des Abflugorts (z. B. wenn Sie nicht den ersten Abschnitt fliegen) oder eine Umkehrung der Reiserichtung, kann zu einer Preiserhöhung führen. Viele Sondertarife gelten nur zu den auf dem Ticket angegebenen Daten und Flügen und können nicht oder nur gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr geändert werden.

3.3.5   Jeder in Ihrem Ticket enthaltene Flugcoupon wird zur Beförderung in der Serviceklasse an dem Datum und Flug akzeptiert, für den der Platz reserviert wurde. Wenn ein Ticket ursprünglich ausgestellt wurde, ohne dass eine Reservierung angegeben wurde, kann der Platz zu einem späteren Zeitpunkt reserviert werden, abhängig von unserem Tarif und der Verfügbarkeit von Platz auf dem angeforderten Flug.

3.4   Name und Adresse der Fluggesellschaft

Unser Name kann im Ticket mit unserem Airline Designator Code oder auf andere Weise abgekürzt sein. Unsere Adresse lautet #22-01 East Tower, World Trade Centre, Echelon Square, Colombo 1, Sri Lanka. Weitere Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie auch in unserem Zeitplan.


Artikel 4 Flugpreise, Steuern, Gebühren und Entgelte

4.1   Flugpreise

Die Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom Flughafen am Abflugort zum Flughafen am Zielort, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. In den Flugpreisen ist der Bodentransport zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtterminals nicht enthalten. Ihr Flugpreis wird gemäß unserem Tarif berechnet, der am Tag der Zahlung Ihres Tickets für die Reise zu den darauf angegebenen spezifischen Daten und Reiseplänen gilt. Sollten Sie Ihre Reiseroute oder Reisedaten oder andere Aspekte Ihrer Beförderung ändern, kann sich dies auf den zu zahlenden Flugpreis auswirken. Siehe weiter oben unter 3.3.2 bis 3.3.4.

4.2   Steuern, Gebühren, Abgaben und Zuschläge

Anfallende Steuern, Gebühren und Abgaben, die von der Regierung oder einer anderen Behörde oder vom Betreiber eines Flughafens erhoben werden, sind von Ihnen zu zahlen. Beim Kauf Ihres Tickets werden Sie über Steuern, Gebühren und Abgaben informiert, die nicht im Flugpreis enthalten sind. Die meisten davon werden normalerweise separat auf dem Ticket ausgewiesen. Die auf Flugreisen erhobenen Steuern, Gebühren und Abgaben ändern sich ständig und können nach dem Ausstellungsdatum des Tickets erhoben werden. Sollte es zu einer Erhöhung einer auf dem Ticket ausgewiesenen Steuer, Gebühr oder Gebühr kommen, sind Sie zur Zahlung dieser Gebühr verpflichtet. Ebenso sind Sie zur Zahlung verpflichtet, wenn auch nach Ausstellung des Tickets eine neue Steuer, Gebühr oder Gebühr erhoben wird. Sollten Steuern, Gebühren oder Abgaben, die Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Tickets an uns gezahlt haben, aufgehoben oder reduziert werden, so dass sie für Sie nicht mehr gelten oder ein geringerer Betrag fällig wird, haben Sie Anspruch auf Erstattung. Auch wenn der Preis eines Tickets nach seiner Ausstellung und Bezahlung nicht mehr erhöht wird, behalten wir uns das Recht vor, einen Aufschlag zu erheben, um erhöhten Kosten aufgrund außergewöhnlicher Ereignisse oder Umstände Rechnung zu tragen.

4.3   Währung

Flugpreise, Steuern, Gebühren und Entgelte sind in der Währung des Landes zu zahlen, in dem das Ticket ausgestellt wird, es sei denn, wir oder unser bevollmächtigter Vertreter geben bei oder vor der Zahlung eine andere Währung an (z. B. aufgrund der Nichtzahlung). Konvertierbarkeit der Landeswährung). Wir können nach unserem Ermessen Zahlungen in einer anderen Währung akzeptieren.


Artikel 5 Reservierungen

5.1   Reservierungsanforderungen

5.1.1   Wir oder unser autorisierter Vertreter erfassen Ihre Reservierung(en). Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierung(en).

5.1.2   Für bestimmte Flugpreise gelten Bedingungen, die Ihr Recht, Reservierungen zu ändern oder zu stornieren, einschränken oder ausschließen.

5.2   Fristen für die Ausstellung von Tickets

Wir oder unser autorisierter Vertreter werden Ihre Reservierung(en) erfassen. Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierung(en).

5.3   Hinweis zur fairen Datenverarbeitung

5.4   Wir respektieren Ihre Privatsphäre und verpflichten uns, Ihre Privatsphäre und persönlichen Daten zu schützen. Unsere Datenschutzrichtlinie informiert Sie über Ihre Datenschutzrechte und darüber, wie das Gesetz Sie schützt. Dazu gehören Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und anschließend verarbeiten. Unsere Datenschutzrichtlinie finden Sie auf unserer Website unter www.srilankan.com/en_uk/corporate/privacy-policy. Wir empfehlen Ihnen, die Richtlinie zu lesen, damit Sie Ihre Rechte und die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns verstehen. Sitzplätze

Wir werden uns bemühen, Sitzplatzwünsche im Voraus zu berücksichtigen. Wir können jedoch keinen bestimmten Sitzplatz garantieren. Wir behalten uns das Recht vor, Sitzplätze jederzeit, auch nach dem Einsteigen in das Flugzeug, zu vergeben oder neu zu vergeben. Dies kann aus betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich sein.

5.5   Rückbestätigung von Reservierungen

5.5.1   Bei Weiter- oder Rückflugbuchungen muss die Reservierung möglicherweise innerhalb bestimmter Fristen rückbestätigt werden. Wir informieren Sie, wann wir eine Rückbestätigung benötigen und wo diese erfolgen soll. Wenn dies erforderlich ist und Sie keine erneute Bestätigung vornehmen, können wir Ihre Weiter- oder Rückreisebuchungen stornieren. Wenn Sie uns jedoch mitteilen, dass Sie dennoch reisen möchten und auf dem Flug noch Platz ist, werden wir Ihre Reservierungen wiederherstellen und Sie befördern. Wenn auf dem Flug kein Platz verfügbar ist, werden wir angemessene Anstrengungen unternehmen, um Sie zu Ihrem nächsten oder endgültigen Zielort zu befördern.

5.5.2   Sie sollten die Rückbestätigungsanforderungen aller anderen an Ihrer Reise beteiligten Fluggesellschaften prüfen. Gegebenenfalls müssen Sie dies erneut bei der Fluggesellschaft bestätigen, deren Code für den betreffenden Flug auf dem Ticket angegeben ist.

5.6   Stornierung von Weiterreisereservierungen

Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Rück- oder Weiterflugreservierungen möglicherweise stornieren, wenn Sie zu einem Flug nicht erscheinen, ohne uns vorher darüber zu informieren. Wenn Sie uns dies jedoch im Voraus mitteilen, werden wir Ihre späteren Flugreservierungen nicht stornieren, soweit dies technisch machbar ist.


Artikel 6 Check-in und Boarding

6.1   Die Check-in-Fristen sind an jedem Flughafen unterschiedlich und wir empfehlen Ihnen, sich über diese Check-in-Fristen zu informieren und diese einzuhalten. Ihre Reise wird reibungsloser verlaufen, wenn Sie sich genügend Zeit nehmen, um die Check-in-Fristen einzuhalten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu stornieren, wenn Sie die angegebenen Check-in-Fristen nicht einhalten. Die Check-in-Fristen für unsere Flüge finden Sie in unserem Flugplan oder können bei uns oder unseren autorisierten Vertretern erfragt werden. Unsere Schalter weltweit öffnen in der Regel 3 Stunden vor Abflug und Sie sollten sich spätestens zu diesem Zeitpunkt (d. h. 3 Stunden vor Abflug) an unseren Check-in-Schaltern einfinden, sofern von uns nichts anderes angegeben wurde. Alle unsere Check-in-Schalter schließen 1 Stunde vor Abflug.

6.2   Flüge werden nicht zurückgehalten, wenn Sie sich nicht mindestens 30 Minuten vor der Abflugzeit am Flugsteig einfinden.

6.3   Flüge werden nicht zurückgehalten, wenn Sie sich nicht mindestens 30 Minuten vor der Abflugzeit am Flugsteig einfinden.

6.4   Informationen zu Ihren Rechten und zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.


Artikel 7 Verweigerung und Beschränkung der Beförderung

7.1   Recht, die Beförderung zu verweigern

In angemessener Ausübung unseres Ermessens können wir die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck verweigern, wenn wir Ihnen schriftlich mitgeteilt haben, dass wir Sie zu keinem Zeitpunkt nach dem Datum dieser Mitteilung auf unseren Flügen befördern würden. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Wir können die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck auch verweigern, wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle eingetreten sind oder wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass dies der Fall sein könnte:

7.1.1   die Maßnahmen sind erforderlich, um geltende Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen der Regierung einzuhalten;

7.1.2   die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck kann die Sicherheit und Gesundheit gefährden oder beeinträchtigen oder den Komfort anderer Passagiere oder der Besatzung erheblich beeinträchtigen.

7.1.3   Ihr geistiger oder körperlicher Zustand, einschließlich Ihrer Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, stellt eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, Passagiere, Besatzung oder Eigentum dar;

7.1.4   der Flug ist ausgebucht und Sie haben keinen Platz auf dem Flug reserviert;

7.1.5   sie haben die Sicherheitskontrolle verweigert;

7.1.6   Sie haben den geltenden Flugpreis, die Steuern, Gebühren oder Entgelte nicht bezahlt;

7.1.7   sie scheinen keine gültigen Reisedokumente zu haben, versuchen möglicherweise, in ein Land einzureisen, durch das Sie sich möglicherweise auf der Durchreise befinden oder für das Sie keine gültigen Reisedokumente haben, zerstören Ihre Reisedokumente während des Fluges oder verweigern die Rückgabe Ihrer Reise Dokumente an die Flugbesatzung auf Anfrage gegen Quittung;

7.1.8   sie legen ein Ticket vor, das unrechtmäßig erworben wurde, von einem anderen Unternehmen als uns oder unserem autorisierten Vertreter gekauft wurde oder als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, eine Fälschung ist oder Sie nicht nachweisen können, dass Sie die Person sind im Ticket genannt;

7.1.9   sie haben es versäumt, die in Artikel 3.3 oben dargelegten Anforderungen bezüglich der Couponreihenfolge und -verwendung einzuhalten, oder Sie legen ein Ticket vor, das auf andere Weise als von uns oder unserem autorisierten Vertreter ausgestellt oder geändert wurde, oder das Ticket ist verstümmelt;

7.1.10  sie befolge nunsere Sicherheitsanweisungen nicht;

7.1.11  sie haben zuvor eine der oben in 7.1.5 bis 7.1.10 genannten Handlungen oder Unterlassungen begangen und wir haben Grund zu der Annahme, dass Sie dies erneut tun werden;

7.1.12  wenn eine solche Zurückweisung nach unserem vernünftigen Ermessen notwendig ist, um Reisebeschränkungen, Grenzschließungen, Flugembargos oder andere Beschränkungen einzuhalten, die von einem Staat auferlegt werden, von dem wir abfliegen, den wir überfliegen oder in den wir einfliegen;

7.2   Besondere Unterstützung

7.2.1   Die Annahme der Beförderung von unbegleiteten Kindern, handlungsunfähigen Personen, schwangeren Frauen, Personen mit Krankheiten oder anderen Bedürfnissen besonderer Unterstützung bedarf der vorherigen Vereinbarung mit uns. Passagieren mit Behinderungen, die uns zum Zeitpunkt der Ticketausstellung über besondere Anforderungen informiert haben und von uns akzeptiert wurden, darf die Beförderung später nicht aufgrund einer solchen Behinderung oder besonderer Anforderungen verweigert werden, es sei denn, die besonderen Unterstützungsanforderungen ändern sich nach der Annahme nachteilig von uns.

7.2.2   Wenn Sie in die und aus den USA fliegen, gelten möglicherweise abweichende örtliche Vorschriften. Weitere Informationen zu den geltenden Regeln für Reisen in die und aus den USA erhalten Sie auf Anfrage.

7.2.3   Anfragen für Rollstühle werden am Flughafen Colombo gegen eine Gebühr von LKR 1500,00 entgegengenommen. Zahlungen sind ausschließlich an der Verkehrskasse möglich. Bitte wenden Sie sich an das Bodenpersonal von SriLankan Airlines.

7.3   Flugtauglichkeit

7.3.1   Wenn Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie unter Einhaltung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen flugtauglich sind, liegt es in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass alle diese Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden, und Sie sollten auch in der Lage sein, einen schriftlichen Nachweis über Ihre Flugtauglichkeit gemäß den Beförderungsbedingungen vorzulegen.

7.3.2   Wenn Zweifel an Ihrer Flugtauglichkeit bestehen, können wir Ihre Beförderung verweigern, es sei denn, Sie haben:

(a)   uns spätestens 48 Stunden vor dem Flug einen ärztlichen Bericht eines entsprechend qualifizierten Arztes mit einem Datum von höchstens 10 Tagen vor Ihrem Flug vorgelegt, der Ihre Reisetauglichkeit für alle von Ihnen beabsichtigten Flüge bestätigt, oder

(b)   uns spätestens 48 Stunden vor dem Flug ein ordnungsgemäß ausgefülltes medizinisches Informationsformular (MEDIF) vorgelegt, das wir bestätigt haben und aus dem hervorgeht, dass wir in der Lage sind, Ihnen die Beförderung anzubieten, oder

(c)   uns spätestens 96 Stunden vor dem Flug eine ordnungsgemäß ausgefüllte Frequent Travellers Medical Card (FREMEC) vorgelegt, mit der wir bestätigt haben, dass wir Ihnen die Beförderung anbieten können.

7.3.3   Wenn wir bei Ihnen eine Krankheit vermuten, die auf eine der folgenden Kriterien zutrifft, benötigen wir mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug (oder einen kürzeren Zeitraum, den wir nach eigenem Ermessen festlegen können) eine Genehmigung unserer medizinischen Abteilung;

(a)   möglicherweise ansteckend oder übertragbar ist oder

(b)   die ein ungewöhnliches Verhalten oder eine ungewöhnliche körperliche Verfassung verursachen oder hervorrufen können, die das Wohlergehen und den Komfort anderer Passagiere oder Besatzungsmitglieder beeinträchtigen könnten, oder

(c)   die als potenzielle Gefahr für die Sicherheit des Fluges angesehen wird, oder

(d)   die dazu führen können, dass der Flug umgeleitet wird oder ein außerplanmäßiger Stopp erforderlich ist, oder

(e)   die möglicherweise ärztliche Hilfe und/oder spezielle Ausrüstung erfordert, um die Gesundheit während des Fluges zu erhalten, oder

(f)    die sich während des Fluges verschlimmern könnte.

7.3.4   Wenn Sie in die und aus den USA fliegen, gelten möglicherweise abweichende örtliche Vorschriften. Weitere Informationen zu den geltenden Regeln für Reisen in die und aus den USA erhalten Sie auf Anfrage.


Artikel 8 Gepäck

8.1   Freigepäckmenge

Vorbehaltlich unserer Bedingungen und Einschränkungen, die auf Anfrage bei uns oder unseren autorisierten Vertretern erhältlich sind, können Sie einen Teil des Gepäcks kostenlos befördern.

8.2   Übergepäck

Für die Beförderung von Gepäck, das über die Freigepäckmenge hinausgeht, müssen Sie eine Gebühr entrichten. Diese Preise erhalten Sie auf Anfrage bei uns.

8.3   Gegenstände, die nicht als Gepäck akzeptiert werden

8.3.1   Sie dürfen Folgendes nicht in Ihrem Gepäck mitführen:

(a)   Gegenstände, die das Flugzeug oder Personen oder Eigentum an Bord des Flugzeugs gefährden können, wie beispielsweise die in den Technischen Anweisungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg und der International Air Transport Association genannten Gegenstände (IATA) Gefahrgutvorschriften und in unseren Vorschriften (weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage bei uns);

(b)   Gegenstände, deren Beförderung durch die geltenden Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen eines Staates, aus dem oder in den geflogen wird, verboten ist;

(c)   Gegenstände, die wir nach vernünftigem Ermessen als für die Beförderung ungeeignet erachten, weil sie gefährlich, unsicher oder aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe, Form oder Beschaffenheit sind oder die zerbrechlich oder verderblich sind, unter anderem im Hinblick auf die Art der eingesetzten Flugzeuge. Informationen zu nicht akzeptablen Artikeln sind auf Anfrage erhältlich;

8.3.2   Schusswaffen und Munition, die nicht für Jagd- und Sportzwecke bestimmt sind, dürfen nicht als Gepäck befördert werden. Schusswaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke können als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden. Schusswaffen müssen mit gesichertem Verschluss entladen und angemessen verpackt sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den ICAO- und IATA-Vorschriften gemäß Abschnitt 8.3.1(a).

8.3.3   Gegenstände, die kein Gepäck im Sinne von 8.1 darstellen:

(a)   Gegenstände, die das Flugzeug oder Personen oder Eigentum an Bord des Flugzeugs gefährden könnten.

(b)   Gegenstände, deren Beförderung durch geltende Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen eines Staates, aus dem, in den oder über den geflogen wird, verboten ist.

(c)   Gegenstände, die nach Ansicht der Fluggesellschaft aufgrund ihres Gewichts, ihrer Größe oder ihrer Beschaffenheit für die Beförderung ungeeignet sind, wie z. B. scharfe Gegenstände und/oder unregelmäßige Metallgegenstände, die nicht ordnungsgemäß verpackt sind und ein Gewicht von mehr als 5 kg haben.

(d)   Lebende Tiere mit Ausnahme von Hunden, Katzen, Hausvögeln und anderen Haustieren werden vorbehaltlich der Vorschriften des Beförderers zur Beförderung akzeptiert.

(e)   Schusswaffen und Munition außer für Jagd- und Sportzwecke.

(f)    Zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Geld, Schmuck, Edelmetalle, Silberwaren, Wertpapiere, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Pässe und andere Ausweisdokumente oder Muster.

(g)   Waffen wie antike Schusswaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Gegenstände können nach unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden, sind jedoch in der Flugzeugkabine nicht gestattet.

8.3.4   Im aufgegebenen Gepäck dürfen Sie kein Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, Wertpapiere, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Pässe und andere Ausweisdokumente oder Muster mitführen.

8.3.5   Wenn in Ihrem Gepäck Gegenstände gemäß 8.3.1, 8.3.2 und 8.3.4 enthalten sind, obwohl dies verboten ist, haften wir nicht für Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände.

8.4   Recht, die Beförderung zu verweigern

8.4.1   Vorbehaltlich der Absätze 8.3.2 und 8.3.3 lehnen wir die Beförderung der in Abschnitt 8.3 beschriebenen Gegenstände als Gepäck ab und können die weitere Beförderung solcher Gegenstände bei Entdeckung verweigern.

8.4.2   Wir können die Beförderung von Gegenständen als Gepäck verweigern, wenn wir davon ausgehen, dass sie aufgrund ihrer Größe, Form, ihres Gewichts, ihres Inhalts, ihrer Beschaffenheit oder aus Sicherheits- oder Betriebsgründen oder dem Komfort anderer Passagiere für die Beförderung ungeeignet sind. Informationen zu nicht akzeptablen Artikeln sind auf Anfrage erhältlich.

8.4.3   Wir können die Annahme von Gepäck zur Beförderung verweigern, es sei denn, es ist nach unserem begründeten Ermessen ordnungsgemäß und sicher in geeigneten Behältern verpackt. Informationen zu für uns unzulässigen Verpackungen und Behältnissen erhalten Sie auf Anfrage.

8.5   Durchsuchungsrecht

Aus Sicherheitsgründen können wir Sie bitten, eine Durchsuchung und einen Scan Ihrer Person sowie eine Durchsuchung, einen Scan oder eine Röntgenaufnahme Ihres Gepäcks zu gestatten. Wenn Sie nicht verfügbar sind, kann Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden, um festzustellen, ob Sie im Besitz von in 8.3.1 beschriebenen Gegenständen oder Schusswaffen, Munition oder Waffen sind oder ob Ihr Gepäck diese enthält, die nicht vorgelegt wurden an uns gemäß 8.3.2 oder 8.3.3. Wenn Sie einer solchen Aufforderung nicht nachkommen möchten, können wir die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck verweigern. Falls Sie durch eine Durchsuchung oder Untersuchung einen Schaden erleiden oder Ihr Gepäck durch eine Röntgenaufnahme oder Untersuchung beschädigt wird, haften wir nicht für diesen Schaden, es sei denn, er ist auf unser Verschulden oder unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen,

8.6   Aufgegebenes Gepäck

8.6.1   Bei der Übergabe Ihres Gepäcks, das Sie aufgeben möchten, übernehmen wir die Verwahrung und stellen für jedes Stück Ihres aufgegebenen Gepäcks einen Gepäckidentifikationsanhänger aus.

8.6.2   Auf dem aufgegebenen Gepäck muss Ihr Name oder ein anderer persönlicher Ausweis angebracht sein.

8.6.3   Aufgegebenes Gepäck wird nach Möglichkeit mit demselben Flugzeug wie Sie befördert, es sei denn, wir entscheiden uns aus Sicherheits- oder Betriebsgründen für die Beförderung auf einem anderen Flug. Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck auf einem späteren Flug befördert wird, werden wir uns bemühen, es Ihnen zuzustellen, es sei denn, das geltende Recht verlangt, dass Sie bei der Zollabfertigung anwesend sind.

8.7   Nicht aufgegebenes Gepäck

8.7.1   Wir sind berechtigt, Höchstmaße und/oder -gewichte für das Gepäck festzulegen, das Sie im Flugzeug mitführen. Sofern wir dies nicht getan haben, muss das Gepäck, das Sie in das Flugzeug mitnehmen, unter den Sitz vor Ihnen oder in ein geschlossenes Staufach in der Kabine des Flugzeugs passen. Wenn Ihr Gepäck nicht auf diese Weise gelagert werden kann, übermäßig schwer ist oder aus irgendeinem Grund als unsicher gilt, muss es vorbehaltlich 8.2 und 8.3 als aufgegebenes Gepäck befördert werden.

8.7.2   Gegenstände, die nicht für die Beförderung im Frachtraum geeignet sind (z. B. empfindliche Musikinstrumente) und die die Anforderungen in 8.7.1 oben nicht erfüllen, werden nur dann zur Beförderung im Kabinenraum angenommen, wenn Sie uns vorher informiert haben und wir die Erlaubnis erteilt haben. Möglicherweise müssen Sie für diesen Service eine gesonderte Gebühr zahlen.

8.7.3   Kostenloses Handgepäck für Passagiere: Business Class – 2 Stück Handgepäck, entweder Kleidersäcke oder Reisetaschen mit einer Größe von nicht mehr als 46 x 36 x 20 cm (18 x 14 x 8 Zoll) und einem Gewicht von jeweils nicht mehr als 7 kg oder eine beliebige Kombination aus beidem. Economy Class – 1 Gepäckstück mit einer Größe von maximal 46 x 36 x 20 cm (18 x 14 x 8 Zoll) und einem Gewicht von maximal 7 kg. Abgesehen von dem oben genannten Freigepäck sind kostenlose Handgepäckstücke wie folgt gestattet;

  • ein Laptop
  • eine Damenhandtasche, ein Portemonnaie oder ein Taschenbuch
  • ein Mantel, ein Umhang oder eine Decke
  • ein Regenschirm oder Spazierstock
  • eine kleine Kamera und/oder ein Fernglas
  • Ein Handgepäckstück mit den Maßen 55 x 38 x 20 cm (22 x 15 x 8 Zoll) mit Säuglingsnahrung. Zum Verzehr während des Fluges zusammen mit Toilettenartikeln für Kleinkinder und Einwegartikeln wie Windeln. Das Gewicht darf 5 kg (11 lb) nicht überschreiten.
  • Ein Tragekorb für Kleinkinder oder ein vollständig zusammenklappbarer Kinderwagen (kann nur befördert werden, wenn in der Kabine Platz vorhanden ist. Wenn nicht, als aufgegebenes Gepäck).

Beschränkungen des Handgepäcks sind äußerst wichtig, um das Verletzungsrisiko für Passagiere und Besatzung zu minimieren. Daher wird Handgepäck, das nicht in die Handgepäckwaage am Flugsteig passt, am Flugsteig abgeholt.

8.8   Codeshare-Gepäckrichtlinie

Codeshare-Flüge sind Flüge, die auf demselben Ticket wie Ihre SriLankan Airlines-Flüge gebucht sind, aber von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden und eine „UL“-Flugnummer haben. Bei diesen Fluggesellschaften gelten möglicherweise andere Freigepäckgrenzen als bei SriLankan Airlines. Informationen zu Freigepäck oder Gebühren für Handgepäck finden Sie in den Gepäckbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Nachfolgend finden Sie unsere Codeshare-Partner

8.9   Abholung und Zustellung von aufgegebenem Gepäck

8.9.1   Vorbehaltlich Artikel 8.6.3 sind Sie verpflichtet, Ihr aufgegebenes Gepäck abzuholen, sobald es an Ihrem Zielort oder Zwischenstopp verfügbar ist. Sollten Sie das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Frist abholen, können wir Ihnen eine Lagergebühr in Rechnung stellen. Sollte Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach der Bereitstellung abgeholt werden, können wir ohne jegliche Haftung Ihnen gegenüber darüber verfügen.

8.9.2   Nur der Inhaber des Gepäckscheins und der Gepäckidentifikationsmarke hat Anspruch auf Auslieferung des aufgegebenen Gepäcks.

8.9.3   Wenn eine Person, die Anspruch auf aufgegebenes Gepäck erhebt, nicht in der Lage ist, den Gepäckschein vorzulegen und das Gepäck anhand einer Gepäckidentifizierungsmarke zu identifizieren, liefern wir das Gepäck an diese Person nur unter der Bedingung aus, dass sie ihr Recht auf das Gepäck zu unserer Zufriedenheit nachweist und unser Formular für die Freistellung und Entschädigung unterzeichnet.

8.10   Tiere

Wenn wir der Beförderung Ihrer Tiere zustimmen, erfolgt die Beförderung unter folgenden Bedingungen:

8.10.1  Sie müssen sicherstellen, dass Tiere wie Hunde, Katzen, Hausvögel und andere Haustiere ordnungsgemäß in Käfigen untergebracht sind und über gültige Gesundheits- und Impfbescheinigungen, Einreisegenehmigungen und anderen von den Einreise- oder Transitländern geforderten Dokumenten begleitet werden, andernfalls werden sie nicht zur Beförderung angenommen. Für eine solche Beförderung können von uns festgelegte zusätzliche Bedingungen gelten, die auf Anfrage erhältlich sind.

8.10.2  Bei der Annahme als Gepäck ist das Tier zusammen mit seinem Behälter und Futter nicht in Ihrem Freigepäck enthalten, sondern stellt Übergepäck dar, für das Sie den geltenden Tarif zahlen müssen.

8.10.3  Blindenhunde, die Passagiere mit Behinderungen begleiten, werden zusätzlich zum normalen Freigepäck kostenlos befördert, vorbehaltlich der von uns festgelegten Bedingungen, die auf Anfrage erhältlich sind.

8.10.4  Wenn die Beförderung nicht den Haftungsregeln des Übereinkommens unterliegt, haften wir nicht für Verletzungen oder Verlust, Krankheit oder Tod eines Tieres, dessen Beförderung wir vereinbart haben, sofern wir nicht fahrlässig gehandelt haben.

8.10.5  Wir haften nicht für Tiere, die nicht über alle erforderlichen Ausreise-, Einreise-, Gesundheits- und sonstigen Dokumente für die Einreise in oder die Durchreise durch ein Land, einen Staat oder ein Gebiet verfügen, und die Person, die das Tier mit sich führt, muss uns alle Bußgelder, Kosten, Verluste oder Verbindlichkeiten erstatten, die uns infolgedessen auferlegt werden oder entstehen.

8.10.6  Wenn Sie in die und aus den USA fliegen, gelten möglicherweise abweichende örtliche Vorschriften. Weitere Informationen zu den geltenden Regeln für Reisen in die und aus den USA erhalten Sie auf Anfrage.

Da nicht alle Flugzeuge von SriLankan für die Beförderung lebender Tiere geeignet sind, wenden Sie sich bitte zum Zeitpunkt Ihrer Buchung an Ihren Ticketverkäufer.


Artikel 9 Flugpläne, Verspätungen, Annullierung von Flügen

9.1   Zeitpläne

9.1.1   Die in den Flugplänen angegebenen Flugzeiten können sich zwischen dem Datum der Veröffentlichung und dem Datum Ihrer tatsächlichen Reise ändern. Wir garantieren Ihnen diese nicht und sie sind nicht Bestandteil Ihres Vertrags mit uns.

9.1.2   Bevor wir Ihre Buchung annehmen, informieren wir Sie über die zu diesem Zeitpunkt gültige geplante Flugzeit und geben diese auf Ihrem Ticket an. Unter Umständen müssen wir die geplante Flugzeit nach der Ausstellung Ihres Tickets ändern. Wenn Sie uns Kontaktinformationen mitteilen, werden wir uns bemühen, Sie über solche Änderungen zu informieren. Wenn wir nach dem Kauf Ihres Tickets eine wesentliche Änderung der geplanten Flugzeit vornehmen, die für Sie nicht akzeptabel ist, und es uns nicht möglich ist, Ihnen einen alternativen Flug zu buchen, der für Sie akzeptabel ist, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung gemäß Artikel 10.2.

9.2   Stornierung, Umleitung, Verspätungen usw.

9.2.1   Wir werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um Verzögerungen bei der Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck zu vermeiden. In Ausübung dieser Maßnahmen und um eine Flugannullierung zu verhindern, können wir in Ausnahmefällen veranlassen, dass ein Flug in unserem Namen von einer anderen Fluggesellschaft und/oder einem anderen Flugzeug durchgeführt wird.

9.2.2   Sofern das Übereinkommen nichts anderes vorsieht, wenn wir einen Flug stornieren, einen Flug nicht ordnungsgemäß gemäß dem Flugplan durchführen, an Ihrem Zielort oder Zwischenstoppziel nicht ankommen oder dazu führen, dass Sie einen Anschlussflug verpassen, auf dem noch Platz ist für Sie reserviert wurden, werden wir nach Ihrer Wahl entweder:

(a)   Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf einem anderen unserer Liniendienste befördern, auf dem Platz ohne zusätzliche Kosten verfügbar ist, und gegebenenfalls die Gültigkeit Ihres Tickets verlängern; oder

(b)   Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums mit unseren eigenen Diensten oder denen einer anderen Fluggesellschaft oder mit einem anderen einvernehmlich vereinbarten Transportmittel und einer anderen Beförderungsklasse ohne zusätzliche Kosten zu dem auf Ihrem Ticket angegebenen Ziel befördern. Wenn der Flugpreis und die Gebühren für die geänderte Route niedriger sind als der Betrag, was Sie bezahlt haben, erstatten wir Ihnen die Differenz; oder

(c)   eine Rückerstattung gemäß den Bestimmungen von Artikel 10.2 vornehmen; oder

(d)   unter der Voraussetzung, dass Sie dafür qualifiziert sind, eine Entschädigung gemäß geltendem Recht und/oder unserer Richtlinie zur Entschädigung bei verweigerter Beförderung (falls zutreffend) leisten. Eine Kopie ist auf Anfrage erhältlich.

9.2.3   Bei Eintritt eines der in Artikel 9.2.2 genannten Sachverhalte sind, sofern das Übereinkommen nichts anderes vorsieht, die in Artikel 9.2.2(a) bis 9.2.2(d) dargelegten Optionen die einzigen und ausschließlichen Ihnen zur Verfügung stehende Rechtsbehelfe und wir haften Ihnen gegenüber nicht weiter.

9.3   Entschädigung bei verweigerter Beförderung

Wenn wir nicht in der Lage sind, zuvor reservierte Plätze zur Verfügung zu stellen, leisten wir den Passagieren, denen die Beförderung verweigert wurde, eine Entschädigung gemäß geltendem Recht und in Übereinstimmung mit unserer Entschädigungsrichtlinie für verweigerte Beförderung, sofern diese anwendbar ist. Eine Kopie unserer Entschädigungsrichtlinie für verweigertes Boarding ist auf Anfrage erhältlich.


Artikel 10 Rückerstattungen

10.1 Wir erstatten ein Ticket oder einen ungenutzten Teil gemäß den geltenden Flugpreisbestimmungen oder Tarifen wie folgt:

10.1.1 Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, sind wir berechtigt, eine Rückerstattung entweder an die im Ticket genannte Person oder an die Person zu leisten, die das Ticket bezahlt hat, sofern wir einen ausreichenden Nachweis dieser Zahlung vorlegen.

10.1.2 Wenn ein Ticket von einer anderen Person als dem im Ticket genannten Passagier bezahlt wurde und im Ticket eine Erstattungsbeschränkung angegeben ist, erfolgt die Erstattung nur an die Person, die das Ticket bezahlt hat, oder an die Bestellung dieser Person.

10.1.3 Außer im Falle eines verlorenen Tickets werden Erstattungen nur gegen Rückgabe des Tickets und aller unbenutzten Flugcoupons vorgenommen.

10.2 Unfreiwillige Rückerstattungen

10.2.1 Wenn wir einen Flug stornieren, einen Flug nicht in angemessener Weise gemäß dem Flugplan durchführen, nicht an Ihrem Zielort oder bei einer Zwischenlandung landen, Ihre Reiseklasse herabstufen oder dazu führen, dass Sie einen Anschlussflug verpassen, für den Sie eine Reservierung haben, beträgt die Höhe der Erstattung:

(a)    einen Betrag in Höhe des gezahlten Flugpreises, wenn kein Teil des Tickets verwendet wurde;

(b)    mindestens die Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem anwendbaren Flugpreis für die Reise zwischen den Orten, für die der Flugschein benutzt wurde, wenn ein Teil des Tickets benutzt wurde.

(c)    die Differenz zwischen dem für den herabgestuften Sektor gezahlten Flugpreis und dem für die tatsächliche Reiseklasse für diesen Sektor geltenden Flugpreis erstattet, wenn Ihre Reiseklasse herabgestuft wird.

10.3 Freiwillige Rückerstattungen

10.3.1 Wenn Sie aus anderen als den in 10.2 genannten Gründen Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Tickets haben, beträgt der Rückerstattungsbetrag (vorbehaltlich Artikel 3.1.3):

(a)   einen Betrag in Höhe des gezahlten Flugpreises, abzüglich angemessener Service- oder Stornierungsgebühren, wenn kein Teil des Tickets genutzt wurde;

(b)   einen Betrag in Höhe der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem anwendbaren Flugpreis für Reisen zwischen den Orten, für die das Ticket genutzt wurde, abzüglich angemessener Service- oder Stornierungsgebühren, wenn ein Teil des Tickets genutzt wurde.

10.4 Rückerstattung bei verlorenem Ticket

10.4.1 Wenn Sie Ihr Ticket oder einen Teil davon verlieren, erfolgt die Rückerstattung so bald wie möglich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Tickets, sofern Sie uns einen zufriedenstellenden Beweis für den Verlust vorlegen und eine angemessene Verwaltungsgebühr zahlen, unter der Bedingung:

(a)   dass das verlorene Ticket oder ein Teil davon nicht genutzt, zuvor erstattet oder ersetzt wurde (es sei denn, die Nutzung, Rückerstattung oder der Ersatz durch oder an einen Dritten ist auf unsere eigene Fahrlässigkeit zurückzuführen).

(b)   dass sich die Person, an die die Rückerstattung erfolgt, in der von uns vorgeschriebenen Form verpflichtet, uns den Rückerstattungsbetrag im Falle eines Betrugs und/oder in dem Umfang zurückzuzahlen, in dem das verlorene Ticket oder ein Teil davon von einem Dritten genutzt wird (es sei denn, ein Betrug oder eine Nutzung durch einen Dritten ist auf unsere eigene Fahrlässigkeit zurückzuführen).

(c)   Wenn wir oder unser autorisierter Vertreter das Ticket oder einen Teil davon verlieren, liegt der Verlust in unserer Verantwortung.

10.5 Recht, die Rückerstattung zu verweigern

10.5.1 Wir gewähren keine Rückerstattung, wenn der Antrag auf Rückerstattung nicht innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum des Originaltickets gestellt wird.

10.5.2 Wir können eine Rückerstattung verweigern, wenn der Antrag nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets gestellt wird.

10.5.3 Wir können eine Rückerstattung für ein Ticket verweigern, das uns oder Regierungsbeamten als Beweis für die Absicht vorgelegt wurde, dieses Land zu verlassen, es sei denn, Sie weisen zu unserer Zufriedenheit nach, dass Sie über die Erlaubnis verfügen, in dem betreffenden Land zu bleiben Sie verlassen dieses Land mit einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen Transportmittel.

10.6 Währung

Wir behalten uns das Recht vor, eine Rückerstattung auf die gleiche Weise und in der gleichen Währung vorzunehmen, mit der das Ticket bezahlt wurde.

10.7 Wer Tickets erstatten kann

Freiwillige Rückerstattungen werden nur von der Fluggesellschaft vorgenommen, die das Ticket ursprünglich ausgestellt hat, oder von ihrem Vertreter, sofern er dazu autorisiert ist


Artikel 11 Verhalten an Bord von Flugzeugen

11.1 Allgemeines

Wenn Sie sich nach unserer begründeten Einschätzung an Bord des Flugzeugs so verhalten, dass Sie das Flugzeug oder Personen oder Gegenstände an Bord gefährden oder die Besatzung bei der Ausübung ihrer Pflichten behindern oder Anweisungen der Besatzung nicht befolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anweisungen in Bezug auf Rauchen, Alkohol- oder Drogenkonsum, oder sich in einer Weise verhalten, die anderen Fluggästen oder der Besatzung Unbehagen, Unannehmlichkeiten, Schäden oder Verletzungen zufügt, können wir die Maßnahmen ergreifen, die wir als angemessen erachten, um die Fortsetzung eines solchen Verhaltens zu verhindern, einschließlich Zwangsmaßnahmen. Sie können jederzeit von Bord gewiesen und die Weiterbeförderung verweigert werden; außerdem können Sie für an Bord begangene Verstöße belangt werden.

11.2 Zahlung der Umleitungskosten

Wenn wir aufgrund Ihres Verhaltens der in Artikel 11.1 genannten Art nach unserem billigen Ermessen beschließen, das Flugzeug umzuleiten, um Sie auszuladen, müssen Sie alle Kosten tragen, die sich aus dieser Umleitung ergeben.


Artikel 12 Vereinbarungen für zusätzliche Dienstleistungen

12.1 Wenn wir für Sie Vereinbarungen mit Dritten treffen, um andere Dienstleistungen als die Beförderung auf dem Luftweg zu erbringen, oder wenn wir ein Ticket oder einen Gutschein ausstellen, der sich auf die Beförderung oder Dienstleistungen (außer der Beförderung auf dem Luftweg) bezieht, die von einem Dritten erbracht werden, wie z. B. Hotelreservierungen oder Autovermietung, so handeln wir dabei nur als Ihr Vertreter. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Drittanbieters.

12.2 Wenn wir Sie auch auf dem Landweg befördern, können für diese Beförderung andere Bedingungen gelten. Solche Bedingungen sind auf Anfrage bei uns erhältlich.


Artikel 13 Verwaltungsformalitäten

13.1 Reisedokumente

13.1.1 Sie sind dafür verantwortlich, alle erforderlichen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Anforderungen und Reiseanforderungen der Länder einzuhalten, aus denen Sie fliegen, in die Sie fliegen oder durch die Sie reisen.

13.1.2 Wir haften nicht für die Folgen, die einem Passagier daraus entstehen, dass er solche Dokumente oder Visa nicht erhält oder diese Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Forderungen, Anforderungen, Regeln oder Anweisungen nicht einhält.

13.1.3 Vor Reiseantritt und/oder unterwegs müssen/können Sie aufgefordert werden, alle Ausreise-, Einreise-, Gesundheits- und sonstigen Dokumente vorzulegen, die durch Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Aufforderungen oder andere Anforderungen der betreffenden Länder erforderlich sind, und uns dies zu gestatten Kopien davon anzufertigen und aufzubewahren. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn Sie diese Anforderungen nicht eingehalten haben oder Ihre Reisedokumente nicht in Ordnung zu sein scheinen.

13.2 Einreiseverweigerung

Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, sind Sie für die Zahlung aller von der betreffenden Regierung gegen uns verhängten Bußgelder oder Gebühren sowie für die Kosten für den Transport aus diesem Land verantwortlich. Der für die Beförderung bis zur Einreiseverweigerung erhobene Flugpreis wird von uns nicht erstattet.

13.3 Haftung des Passagiers für Bußgelder, Haftkosten usw.

Wenn wir aufgrund Ihrer Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, Aufforderungen oder anderen Reiseanforderungen der betreffenden Länder oder der Vorlage der erforderlichen Dokumente zur Zahlung von Bußgeldern oder Strafen oder zur Übernahme von Kosten verpflichtet sind, müssen Sie uns auf Verlangen alle gezahlten Beträge oder entstandenen Kosten erstatten. Wir sind berechtigt, den Wert der nicht genutzten Beförderung auf Ihrem Ticket oder Ihr in unserem Besitz befindliches Guthaben für eine solche Zahlung oder Ausgabe zu verwenden.

13.4 Zollkontrolle

Bei Bedarf müssen Sie bei der Inspektion Ihres Gepäcks durch den Zoll oder andere Regierungsbeamte dabei sein. Wir haften Ihnen gegenüber nicht für Verluste oder Schäden, die Ihnen im Zuge einer solchen Inspektion oder durch Ihre Nichteinhaltung dieser Anforderung entstehen.

13.5 Sicherheitsinspektion

Sie müssen sich allen Sicherheitskontrollen durch Regierungen, Flughafenbeamte, Fluggesellschaften oder durch uns unterziehen.


Artikel 14 Aufeinanderfolgende Fluggesellschaften

Die Beförderung, die von uns und anderen Fluggesellschaften im Rahmen eines Tickets oder eines Anschlusstickets durchgeführt wird, gilt im Sinne des Übereinkommens als ein einziger Vorgang.


Artikel 15 Haftung für Schäden

15.1 Anwendbarkeit

Die Haftung jeder an Ihrer Reise beteiligten Fluggesellschaft wird durch ihre eigenen Beförderungsbedingungen bestimmt. Unsere Haftungsbestimmungen lauten wie folgt:

Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, unterliegt die internationale Beförderung im Sinne des Übereinkommens den Haftungsregeln des Übereinkommens.

15.2 Tod oder Verletzung von Passagieren

15.2.1 Unsere Haftung für Schäden, die ein Passagier bei einem Unfall erleidet, wenn er getötet, verletzt oder anderweitig körperlich geschädigt wird, unterliegt keiner finanziellen Begrenzung, unabhängig davon, ob diese durch Gesetz, Übereinkommen oder Vertrag festgelegt ist.

15.2.2 Für Schäden bis zur Höhe des Gegenwerts von 128.821 SZR können wir unsere Haftung nicht ausschließen oder einschränken, dass wir nachweisen, dass wir und unsere Erfüllungsgehilfen alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu vermeiden, oder dass es uns oder unseren Erfüllungsgehilfen unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

15.2.3 Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 15.3.2 können wir nach geltendem Recht ganz oder teilweise von unserer Haftung befreit werden, wenn wir nachweisen, dass der Schaden durch die Fahrlässigkeit des verletzten oder verstorbenen Fluggastes verursacht oder mitverursacht wurde.

15.2.4 Wir leisten unverzüglich, spätestens jedoch fünfzehn Tage nach Feststellung der Identität der entschädigungsberechtigten natürlichen Person, die zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse erforderlichen Vorschüsse, die in einem angemessenen Verhältnis zu der erlittenen Notlage stehen.

15.2.5 Vorbehaltlich des Artikels 15.3.4 beträgt die Vorschusszahlung im Todesfall mindestens den Gegenwert von 15.000 SZR pro Fluggast.

15.2.6 Eine Vorauszahlung gilt nicht als Haftungsanerkennung und kann mit späteren, aufgrund unserer Haftung gezahlten Beträgen verrechnet werden, wird jedoch nicht zurückerstattet, außer in den in Artikel 15.2.3 beschriebenen Fällen oder wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Person, die die Vorauszahlung erhalten hat, den Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht oder mitverursacht hat oder nicht die schadensersatzberechtigte Person war.

15.2.7 Wir haften nicht für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich Tod, die auf Ihren körperlichen Zustand zurückzuführen sind, oder für die Verschlechterung eines solchen Zustands.

15.3 Gepäck

15.3.1 Wir haften nicht für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck, es sei denn, diese Schäden sind auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen.

15.3.2 Außer im Falle einer Handlung oder Unterlassung, die mit der Absicht, Schaden zu verursachen, oder aus Fahrlässigkeit und in dem Wissen, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten würde, erfolgt, ist unsere Haftung bei Schäden an aufgegebenem Reisegepäck nach Maßgabe des Übereinkommens beschränkt, sofern nach dem anwendbaren Recht andere Haftungsbeschränkungen gelten. Wenn das Gewicht Ihres aufgegebenen Gepäcks nicht auf dem Gepäckschein vermerkt ist, wird davon ausgegangen, dass das Gesamtgewicht des aufgegebenen Gepäcks die geltende Freigepäckgrenze für die betreffende Beförderungsklasse nicht überschreitet.

15.3.3 Wir haften nicht für Schäden, die durch Ihr Gepäck verursacht werden. Sie haften für alle Schäden, die durch Ihr Gepäck an anderen Personen oder Eigentum, einschließlich unseres Eigentums, verursacht werden.

15.3.4 Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Gegenständen, die gemäß Artikel 8.3 nicht im aufgegebenen Gepäck enthalten sein dürfen, einschließlich zerbrechlicher oder verderblicher Gegenstände, Gegenstände von besonderem Wert, wie Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer und persönliche elektronische Geräte, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Pässe und andere Ausweisdokumente oder Muster.

15.4 Allgemeines

15.4.1 Wenn wir ein Ticket ausstellen oder Gepäck zur Beförderung bei einer anderen Fluggesellschaft aufgeben, tun wir dies nur als Vermittler für die andere Fluggesellschaft. Dennoch können Sie in Bezug auf aufgegebenes Gepäck einen Anspruch gegenüber der ersten oder letzten Fluggesellschaft geltend machen.

15.4.2 Wir haften nicht für Schäden, die sich aus der Einhaltung oder Nichteinhaltung geltender Gesetze oder behördlicher Vorschriften und Vorschriften durch uns ergeben.

15.4.3 Sofern in diesen Beförderungsbedingungen oder durch geltendes Recht nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haften wir Ihnen gegenüber nur für erstattungsfähigen Schadensersatz für nachgewiesene Verluste.

15.4.4 Der Beförderungsvertrag, einschließlich dieser Beförderungsbedingungen und der Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen, gilt für unsere bevollmächtigten Agenten, Bediensteten, Mitarbeiter und Vertreter in gleichem Maße wie für uns. Der Gesamtbetrag, der von uns und diesen autorisierten Vertretern, Mitarbeitern, Vertretern und Personen erstattet werden kann, darf den Betrag unserer eigenen Haftung (sofern vorhanden) nicht übersteigen.

15.4.5 Nichts in diesen Beförderungsbedingungen stellt einen Verzicht auf einen Ausschluss oder eine Beschränkung unserer Haftung gemäß dem Übereinkommen oder den geltenden Gesetzen dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

15.4.6 Keine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen verzichtet auf den Ausschluss oder die Beschränkung unserer Haftung oder auf Einreden, die uns nach dem Übereinkommen oder den geltenden Gesetzen gegenüber einem öffentlichen Sozialversicherungsträger oder einer Person zustehen, die bei Tod, Verletzung oder sonstiger Körperverletzung eines Fluggastes schadenersatzpflichtig ist oder Schadenersatz geleistet hat.


Artikel 16 Verjährung von Ansprüchen und Klagen

16.1 Schadensmeldung

16.1.1 Die Annahme des Gepäcks durch den Inhaber des Gepäckscheins ohne Beanstandung zum Zeitpunkt der Lieferung ist ein ausreichender Beweis dafür, dass das Gepäck in gutem Zustand und in Übereinstimmung mit dem Beförderungsvertrag geliefert wurde, sofern Sie nicht das Gegenteil beweisen.

16.1.2 Wenn Sie einen Anspruch oder eine Klage wegen Schäden an aufgegebenem Gepäck einreichen möchten, müssen Sie uns benachrichtigen, sobald Sie den Schaden feststellen, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt des Gepäcks. Wenn Sie einen Anspruch oder eine Klage wegen Verspätung des aufgegebenen Gepäcks einreichen möchten, müssen Sie uns dies innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Datum, an dem Ihnen das Gepäck hätte zur Verfügung gestellt werden sollen, benachrichtigen. Jede solche Mitteilung muss schriftlich erfolgen.

16.2 Einschränkung der Handlungen

Jeglicher Anspruch auf Schadensersatz erlischt, wenn die Klage nicht innerhalb von zwei Jahren nach der Ankunft am Zielort oder dem Datum, an dem das Flugzeug planmäßig ankommen sollte, oder dem Datum, an dem die Beförderung eingestellt wurde, erhoben wird. Die Methode zur Berechnung der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Recht des Gerichts, an dem der Fall verhandelt wird.


Artikel 17 Sonstige Bedingungen

17.1 Die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck erfolgt auch gemäß bestimmten anderen Vorschriften und Bedingungen, die für uns gelten oder von uns übernommen wurden. Diese zeitweise variierenden Vorschriften und Bedingungen sind wichtig. Sie betreffen unter anderem:

17.1.1 Beförderung von unbegleiteten Minderjährigen, schwangeren Frauen und kranken Passagieren,

17.1.2 Nutzungsbeschränkungen für elektronische Geräte und Gegenstände;

17.1.3 Konsum alkoholischer Getränke an Bord;

17.1.4 Entschädigungsrichtlinie für verweigertes Boarding. Regelungen hierzu sind auf Anfrage bei uns erhältlich; und

17.1.5 Bestimmte Flughafenbeschränkungen für die Beförderung von Flüssigkeiten, Aerosolen und Gelen.


Artikel 18 Auslegung

18.1 Der Titel jedes Artikels dieser Beförderungsbedingungen dient nur der Übersichtlichkeit und darf nicht zur Auslegung des Textes herangezogen werden.

18.2 Der Designated Code von SriLankan Airlines – UL.


Artikel 19 Air Passenger Protection Regulations (APPR) für kanadische Passagiere

Kanada-Passagiere

Fluggastschutzverordnung (APPR)

Die Canada Air Passenger Protection Regulations (APPR) bieten möglicherweise zusätzlichen Schutz für Passagiere, die von oder nach Kanada reisen. Sie gilt für „Flüge von, nach und innerhalb Kanadas, einschließlich Anschlussflüge“. Wenn die Reiseroute eines Passagiers Flüge zwischen zwei Punkten außerhalb Kanadas umfasst, die mit einem Flug nach oder von Kanada verbunden sind, hängt es von der Art des Flugpreises und der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, ab, ob die APPR für ihn gelten.

Die APPR wurde in zwei Stufen rechtskräftig - die ersten Verpflichtungen traten am 15. Juli 2019 in Kraft (in Bezug auf die Übermittlung wichtiger Informationen, Nichtbeförderung, Rollfeldverspätungen, Gepäck und die Beförderung von Musikinstrumenten), die übrigen Verpflichtungen traten am 15. Dezember 2019 in Kraft.


STANDARDHINWEIS

Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, Ihr Flug annulliert wird oder sich um mindestens zwei Stunden verspätet oder Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bestimmte Behandlungs- und Entschädigungsstandards gemäß den Bestimmungen zum Schutz von Fluggästen. Für weitere Informationen zu Ihren Passagierrechten wenden Sie sich bitte an Ihre Fluggesellschaft oder besuchen Sie die Website der Canadian Transportation Agency.


Si l'embarquement vous est refusé ou si vos bagages sont perdus ou endommagés, vous pourriez avoir droit au titre du Règlement sur la protection des passagers aériens a certains avantages au titre des normes de traitement applicables et a une indemnité. Pour de plus amples renseignements sur vos droits, veuillez communiquer avec votre transporteur aérien ou visiter le site Web de l'Office des transports du Canada.


ANGABEN ÜBER KONTAKTPERSONEN

Wenden Sie sich an SriLankan Airlines, wenn Sie Fragen zu Ihren Rechten haben oder eine Beschwerde gemäß den Canada Air Passenger Protection Regulations einreichen möchten. Wenn Sie mit der Lösung der Beschwerde durch SriLankan Airlines nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde auch an die Canadian Transportation Agency richten.


Beförderungsbedingungen von SriLankan Airlines

https://www.srilankan.com/en_uk/corporate/conditions-of-carriage-for-passengers-and-baggage

Kontaktieren Sie SriLankan Airlines – customer@srilankan.com

Die Fluggastschutzverordnung (SOR 2019/50) finden Sie unter dem folgenden Link.

http://www.gazette.gc.ca/rp-pr/p2/2019/2019-05-29/html/sor-dors150-eng.html

Kanadische Verkehrsbehörde - https://www.canada.ca/en/transportation-agency.html


NICHTBEFÖRDERUNG

Gelegentlich buchen Fluggäste Plätze auf unseren Flügen, entscheiden sich aber, nicht zu reisen, ohne uns dies mitzuteilen. Wir überwachen Flugbuchungen genau und legen unter Berücksichtigung der Passagiere, die möglicherweise nicht zum Flug erscheinen, die Anzahl der Tickets fest, die wir für jeden Flug zum Verkauf anbieten. In einigen wenigen Fällen gelingt uns das nicht, was zu einer Überbuchung führt. In allen Überbuchungssituationen werden wir alle Passagiere aktiv fragen, ob sie bereit sind, ihren Sitzplatz im Austausch für eine freiwillige Entschädigung aufzugeben, bevor wir unfreiwillig die Beförderung verweigern. Die Leistungen werden den Freiwilligen schriftlich bestätigt. Den folgenden Passagieren wird als letztes die Beförderung verweigert:

  • Unbegleitete Minderjährige
  • Passagiere mit Behinderungen und ihre Begleitperson
  • Mitglied eines gemeinsam reisenden Familienmitglieds
  • Ein Passagier, dem zuvor die Beförderung mit demselben Ticket verweigert wurde

Außerdem entfernen wir keinen Passagier, der sich bereits an Bord befindet, außer aus Sicherheits- oder Gesundheitsgründen.

Zu den weiteren Rechten kann gehören, dass die Fluggesellschaft alternative Reisearrangements für Sie trifft, Ihnen Informationen mitteilt, Annehmlichkeiten für Sie bereitstellt, Ihnen Ticketrückerstattungen gewährt und eine Entschädigung für Ihnen entstandene Unannehmlichkeiten leistet.

In Fällen, in denen Ihnen die Beförderung verweigert wird, müssen wir Ihnen unter Umständen eine Entschädigung in der Höhe von Folgendem zahlen:

  • 900 CAD, wenn die Ankunft des Fluges des Passagiers am auf dem Originalticket angegebenen Zielort um weniger als sechs Stunden verspätet ist;
  • 1.800 CAD, wenn die Ankunft des Fluges des Passagiers am auf dem Originalticket angegebenen Zielort um sechs Stunden oder mehr, jedoch weniger als neun Stunden verspätet ist; und
  • 2.400 CAD, wenn die Ankunft des Fluges des Passagiers am auf dem Originalticket angegebenen Zielort um neun Stunden oder mehr verspätet ist.

VERSPÄTUNGEN UND STORNIERUNGEN

Im Falle einer Flugverspätung oder -annullierung informieren wir Sie über:

  1. den Grund für die Verspätung/Stornierung;
  2. die Betreuung und die Entschädigung, die wir Ihnen bieten; und
  3. gegen uns verfügbaren Regressansprüche, einschließlich Ihrer Optionen mit dem CTA.

Wir werden Ihnen so schnell wie möglich neue Flugstatusinformationen mitteilen. Im Falle einer Verspätung stellen wir außerdem alle 30 Minuten Statusaktualisierungen zur Verfügung, bis eine neue Abflugzeit festgelegt oder neue Reisevorbereitungen getroffen wurden.

Unsere Betreuungs- und Schadensersatzpflichten richten sich nach der Ursache der Flugstörung.

  • Wenn der Grund für die Verspätung/Stornierung in unserer Kontrolle liegt und nicht sicherheitsrelevant ist, bieten wir Ihnen Betreuung und Entschädigung an und buchen Sie um, um Ihre Reiseroute abzuschließen oder Ihnen eine Rückerstattung zu gewähren.
  • Wenn der Grund für die Verspätung/Stornierung in unserer Kontrolle liegt und sicherheitsrelevant ist, bieten wir Betreuung an und buchen Sie um, um Ihre Reiseroute abzuschließen oder Ihnen eine Rückerstattung zu gewähren.
  • Wenn der Grund für die Verspätung/Stornierung außerhalb unserer Kontrolle liegt, besteht unsere Verpflichtung lediglich darin, Sie umzubuchen, um Ihre Reiseroute abzuschließen.

Zu den Ereignissen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, gehören:

  • Wetterbedingungen oder Naturkatastrophen, die die sichere Durchführung des Fluges unmöglich machen;
  • Anweisungen der Flugsicherung;
  • Fragen des Flughafenbetriebs;
  • medizinischer Notfall;
  • Sicherheitsbedrohung;
  • Kollision mit Wildtieren;
  • Krieg oder politische Instabilität;
  • illegale Handlungen oder Sabotage;
  • Hinweis für Flieger (wie in den kanadischen Luftfahrtvorschriften definiert);
  • Arbeitskonflikte innerhalb der Fluggesellschaft oder eines wesentlichen Dienstleisters wie einem Flughafen oder einem Flugsicherungsdienstleister;
  • ein Herstellungsfehler an einem Luftfahrzeug, der die Sicherheit der Passagiere beeinträchtigt und der vom Hersteller oder einer zuständigen Behörde festgestellt wurde; oder
  • Anfrage eines Polizei-, Sicherheits- oder Zollbeamten.

Angebotene Betreuung:

Wenn wir Sie nicht mindestens 12 Stunden vor der geplanten Abflugzeit über eine Flugstörung informiert haben und die Störung außerhalb unserer Kontrolle liegt, ein Flug annulliert wird oder die Flugverspätung zwei Stunden erreicht, bieten wir Ihnen Folgendes:

  • Essen und Trinken in angemessenen Mengen; und
  • Zugang zu Kommunikationsmitteln (z. B. kostenloses WLAN).

Wenn Sie voraussichtlich über Nacht auf Ihren neuen Flug warten müssen, bieten wir Ihnen kostenlos ein Hotel oder eine vergleichbare Unterkunft an und bieten einen kostenlosen Transport zu und von solchen Unterkünften an.

Angebotene Entschädigung:

Wenn wir Sie 14 Tage oder weniger im Voraus über die Störung informiert haben, leisten wir eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten von Flugverspätungen und -annullierungen, wenn die Störung in ihrem Einflussbereich liegt und nicht sicherheitsrelevant ist. Dies richtet sich nach der Länge Ihrer Verspätung, die durch die Ankunftszeit am Endziel auf Ihrem Ticket bestimmt wird.

Bei einer Verzögerung von:

  • 3 bis 6 Stunden beträgt Ihre Vergütung 400 CAD $;
  • 6 bis 9 Stunden beträgt Ihre Vergütung 700 CAD $;
  • 6 bis 9 Stunden beträgt Ihre Vergütung 700 CAD $;

Wenn Sie für dasselbe Ereignis bereits eine Entschädigung gemäß den Passagierschutzbestimmungen eines anderen Landes erhalten haben, können Sie nach den kanadischen Vorschriften keine weitere Entschädigung erhalten. Sie haben ein Jahr Zeit, um einen Schadensersatzanspruch bei uns geltend zu machen. Dieser muss schriftlich erfolgen. Wir werden Sie innerhalb von 30 Tagen um Zahlungsanweisungen bitten oder Ihnen mitteilen, warum die Entschädigung nicht fällig ist.

Wir teilen Ihnen schriftlich mit, auf welchen Betrag Sie als Entschädigung Anspruch haben und ob wir Ihnen eine andere Form der Entschädigung anbieten können. Sie können zwischen diesen beiden Optionen wählen.

Wenn Sie sich für eine Rückerstattung entschieden haben, weil die Umbuchung Ihren Reisebedürfnissen nicht entspricht oder die Reise keinen Zweck mehr hat, erhalten Sie zusätzlich zur Rückerstattung eine Entschädigung in Höhe von 400 CAD $ als Unannehmlichkeitsentschädigung.


SITZPLATZ FÜR KINDER UNTER 14 JAHREN

Wir ermöglichen die Sitzplatzzuweisung für Kinder unter 14 Jahren in unmittelbarer Nähe eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten ohne zusätzliche Kosten beim Check-in oder am Flugsteig. Für ein Kind im Alter von 4 Jahren oder jünger stellen wir einen angrenzenden Sitzplatz zur Verfügung. Für ein Kind im Alter von 5 bis 14 Jahren stellen wir einen angrenzenden Sitzplatz zur Verfügung, wenn wir keinen angrenzenden Sitzplatz bereitstellen können derselben Reihe, die durch nicht mehr als einen Sitzplatz voneinander getrennt ist. Wenn in unmittelbarer Nähe keine Plätze frei sind, suchen wir Freiwillige, um die Plätze zu tauschen.


MUSIKINSTRUMENTE

Musikinstrumente, die in die als Handgepäck zulässigen Maße passen (z. B. kleine Flöten oder Geigen), werden als Teil Ihres Handgepäcks kostenlos befördert.

Wenn das Instrument (z. B. Bass oder Cello) nicht in das Gepäckfach passt oder die Standardabmessungen oder das Gewicht des Handgepäcks überschreitet, können Sie nach vorheriger Vereinbarung über unser Global Contact Center einen zusätzlichen Sitzplatz für das Instrument erwerben, um es in der Kabine zu transportieren.

Alternativ können Sie Ihr Musikinstrument als Teil Ihres aufgegebenen Freigepäcks aufgeben oder, wenn Sie Ihr aufgegebenes Freigepäck überschreiten, Übergepäck kaufen.


VERSPÄTETES UND VERLORENES GEPÄCK

Verspätetes Gepäck muss vom Gast unverzüglich am Flughafen oder innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft schriftlich gemeldet werden. Passagiere mit verspätetem Gepäck haben Anspruch auf eine Interim Relief (IR)-Zahlung, um die Kosten für den Kauf unmittelbarer und angemessener Bedarfsgüter zu decken. (IR-Anträge sind über das Online-Gepäckantragsformular per E-Mail an cus.bge@srilankan.com) zu richten)

Für Gepäck, das möglicherweise verloren gegangen ist, muss der Antrag innerhalb von 21 Tagen nach dem Tag, an dem es hätte ankommen sollen, gestellt werden.

Sollte die Tasche eines Gastes nach 21 Tagen nicht mehr auffindbar sein, gilt sie als verloren. Für eine Entschädigung für verspätetes oder verlorenes Gepäck muss der Passagier zusammen mit seinem Anspruch Folgendes an cus.bge@srilankan.com einreichen

  • Flugticket
  • Quittungen
  • Bankkonto Daten
  • Reisepass
  • Beutelanhänger
  • Unterschriebenes Freigabe- und Entschädigungsformular

Wir erstatten Ihnen alle zusätzlichen Gepäckgebühren, die Sie gezahlt haben, wenn Ihr Gepäck verspätet war, verloren ging oder beschädigt wurde.

Bei einem Flug von oder nach Kanada kommt in den meisten Fällen das Montrealer Übereinkommen zur Anwendung, sodass die Haftungsgrenzen für verspätetes und verlorenes Gepäck darin zu finden sind.


ROLLFELDVERSPÄTUNG

Eine Rollfeldverspätung ist definiert als eine Verzögerung auf dem Rollfeld, nachdem die Türen des Flugzeugs für den Start geschlossen wurden oder nachdem der Flug gelandet ist.

SriLankan Airlines bietet im Falle einer Rollfeldverspätung den folgenden Behandlungsstandard an:

  • Zugang zu Toiletten, funktionstüchtig
  • Richtige Belüftung und Kühlung bzw. Heizung des Flugzeugs
  • Wenn es möglich ist, mit Personen außerhalb des Flugzeugs zu kommunizieren, stellen wir die entsprechenden Kommunikationsmittel zur Verfügung.
  • Speisen und Getränke in angemessenen Mengen, unter Berücksichtigung der Dauer der Verspätung, der Tageszeit und der Lage des Flughafens

Im Falle einer Rollfeldverspätung haben Sie das Recht, 3 Stunden nach dem Schließen der Flugzeugtüren für den Start auszusteigen, es sei denn, der Abflug des Flugzeugs steht unmittelbar bevor, d. h. in den folgenden 45 Minuten, und wir sind in der Lage, den oben genannten Behandlungsstandard beizubehalten.

Eine Ausnahme von der Verpflichtung, eine Ausstiegsmöglichkeit zu bieten, besteht, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, des Flugverkehrs oder der Zollkontrolle nicht möglich ist.

Wir geben Passagieren mit Behinderungen und etwaigen Begleitpersonen die Möglichkeit, nach Möglichkeit zuerst auszusteigen.

Wir erleichtern den Zugang zur Hilfe für den Fall, dass vor dem Start oder nach der Landung dringend medizinische Hilfe erforderlich ist.


ZUGANG ZU INFORMATIONEN

Unsere Flughafenmitarbeiter gewähren Ihnen auf Anfrage einen alternativen Zugang zu einem Aushang oder einem Schreiben, das Ihnen zur Verfügung gestellt wurde. Dies kann auf Wunsch entweder in größerer Schrift oder durch Zusendung einer Kopie der Mitteilung oder des Schreibens per E-Mail geschehen.


TARIFE

Die Verpflichtungen der Fluggesellschaft gemäß den Air Passenger Protection Regulations (APPR) sind Teil des Tarifs und ersetzen alle im Tarif festgelegten unvereinbaren oder widersprüchlichen Beförderungsbedingungen, soweit diese Widersprüche oder Unvereinbarkeiten vorliegen.

entbinden die Fluggesellschaft jedoch nicht davon, Beförderungsbedingungen anzuwenden, die für den Passagier günstiger sind als die Verpflichtungen im APPR.

Dieser Tarif enthält Informationen darüber, wie SriLankan Airlines ihre Haftung in Bezug auf die Beförderung von Passagieren und Gütern einschränkt, insbesondere in Fällen von

-Personenschäden oder Todesfälle infolge von Unfällen während des Lufttransports,

-Passagierverspätungen und

-legt die maximale Höhe des Schadensersatzes fest, der bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck zu zahlen ist.


Bei internationalen Reisen unterliegen die Haftungsbeschränkungen dem Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln für die internationale Beförderung im Luftverkehr (auch Montrealer Übereinkommen genannt) oder dem Warschauer Abkommen in Ländern, die das Montrealer Übereinkommen nicht ratifiziert haben. SriLanka hat sowohl das Warschauer Übereinkommen als auch das Montrealer Übereinkommen ratifiziert, die in Sri Lanka durch das Air Navigation (Special Provisions) Act Nr. 55 von 1992 in Kraft gesetzt wurden.


Die im Montrealer Übereinkommen festgelegten Haftungsgrenzen werden von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) alle fünf Jahre überprüft, um festzustellen, ob die Höhe der Haftung an die Inflation angepasst werden muss (die letzte derartige Überprüfung fand im Dezember 2019 statt, siehe Anhang A). Sonderziehungsrechte (SZR) sind eine Form des internationalen Geldes, das vom Internationalen Währungsfonds geschaffen wird und als gewichteter Durchschnitt verschiedener konvertierbarer Währungen definiert ist. Am 3. Dezember 2019 entspricht 1 SZR 1,82 kanadischen Dollar.


Was sind die Montrealer und Warschauer Konventionen? Das Montrealer Übereinkommen von 2003 ist ein internationaler Vertrag, der am 18. Januar 2019 in Sri Lanka Rechtskraft erlangte. Es modernisiert die Regeln des Warschauer Abkommens von 1929, das am 4. Februar 1948 in Sri Lanka Rechtskraft erlangte (geändert durch das Haager Abkommen von 1955). Das Carriage By Air Act 2018 (unter Einbeziehung des Montrealer Übereinkommens) wurde am 28. September 2018 unterzeichnet.


Einige Länder wie Sri Lanka sind Vertragspartei sowohl des Montrealer Übereinkommens als auch des Warschauer Übereinkommens, während andere nur dem einen oder dem anderen beigetreten sind und andere keinem von beiden beigetreten sind. Wenn ein Land das Montrealer Übereinkommen nicht ratifiziert hat, kann das Warschauer Übereinkommen dennoch gelten. Wenn ein Land weder das Montrealer Übereinkommen noch das Warschauer Übereinkommen ratifiziert hat, käme kein internationaler Vertrag zur Anwendung und die Fluggesellschaft würde seine eigenen Haftungsgrenzen festlegen.


Das Montrealer Übereinkommen legt die Haftungsgrenzen der Fluggesellschaft für die internationale Beförderung von Passagieren, Gepäck und Fracht wie folgt fest:


  • Im Falle von Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verzögerung im Zusammenhang mit der Beförderung von Fracht – Höchstgrenze = 22 SZR pro Kilo (Artikel 22, Absatz 3)
  • Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Gepäcks – Höchstgrenze = 1288 SZR pro Passagier (Artikel 22, Absatz 2)
  • In Bezug auf Schäden, die durch Verspätungen bei der Personenbeförderung verursacht wurden – Höchstgrenze = 5.346 SZR pro Passagier (Artikel 22, Absatz 1)
  • Im Falle einer Körperverletzung oder eines Todesfalls haftet eine Fluggesellschaft nur für Schäden, die bei einem Unfall an Bord des Flugzeugs oder im Zuge eines Ein- oder Ausstiegsvorgangs entstanden sind. Eine Fluggesellschaft haftet für Schäden, die 128821 SZR nicht übersteigen, und kann seine Haftung nicht ausschließen oder beschränken. Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden, die 128821 SZR übersteigen, wenn sie nachweist, dass a) der Schaden nicht auf Fahrlässigkeit oder ein sonstiges Verschulden der Fluggesellschaft oder ihrer Bediensteten oder Beauftragten zurückzuführen ist, oder b) der Schaden ausschließlich auf Fahrlässigkeit oder ein sonstiges Verschulden eines Dritten zurückzuführen ist.

ANHANG A

Ereignis Bestehendes Limit zum 30. Dezember 2009 Neues Limit ab 28. Dezember 2019
Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verzögerung im Zusammenhang mit der Beförderung von Gütern (Artikel 22, Absatz 3) 19 SZR pro Kilo 22 SZR pro Kilo
Bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Reisegepäcks (Artikel 22, Absatz 2) 1131 SZR pro Passagier 1288 SZR pro Passagier
In Bezug auf Schäden, die durch Verzögerungen bei der Personenbeförderung verursacht werden (Artikel 22 Absatz 1) 4694 SZR pro Passagier 5-346 SZR für jeden Passagier
Für Schäden, die durch Tod oder Körperverletzung eines Passagiers entstehen (für die erste Stufe Artikel 21 Absatz 1) 113100 SZR pro Passagier 128821 SZR pro Passagier


Close

flysmiles


More about FlySmiles